Weißer Gelenkbus der Firma Fromm
Nahverkehrsplan

Der Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm

Die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen haben sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Gründe hierfür sind unter anderem der demografische Wandel, weitere Distanzen im täglichen Pendlerverkehr, die Einführung neuer Mobilitätsformen, die Anforderungen an Barrierefreiheit, geänderte Ansprüche der Kundinnen und Kunden an die Mobilität und neue umweltpolitische Herausforderungen. Diese Herausforderungen regelt der Nahverkehrsplan für die kommenden 5-10 Jahre für den öffentlichen Nahverkehr.

Die beiden Städte und der Landkreis besitzen rechtlich die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft und somit die Zuständigkeit für den ÖPNV in ihrem Gebiet. Grundlegender Inhalt der ÖPNV-Aufgabenträgerschaft ist, neben der Bestellung und Beauftragung von Verkehrsleistungen, die Sicherstellung eines adäquaten ÖPNV-Angebotes. Der Nahverkehrsplan ist somit ein strategisches Planungsinstrument für die mittel- und langfristige Planung des ÖPNV. Der Nahverkehrsplan soll für den Zeitrahmen 2027-2032 Gültigkeit besitzen. Er bildet für den Aufgabenträger die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV und beschreibt Mindeststandards und Vorgaben, mit denen Umfang und Qualität der verkehrlichen Leistungen bindend festgelegt werden. Dabei muss der NVP Veränderungen in der Struktur von Wohnen und Gewerbe sowie der zu erwartenden Verkehrsnachfrage in seinem Geltungsbereich berücksichtigen. Ebenso dient der NVP im Hinblick auf die Erstellung von Investitionsprogrammen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln als Entscheidungsgrundlage. Der Nahverkehrsplan enthält Zielvorgaben, Prüfaufträge und Maßnahmenvorschläge, die dazu beitragen, den ÖPNV zukünftig attraktiver zu entwickeln.

Bei den zentralen Mindeststandards und Vorgaben für den ÖPNV im Nahverkehrsplan, die zu definieren sind, zählen:

  • Bedienzeiten von morgens bis abends
  • Anzahl Fahrten je Linie und Stunde
  • Festlegung von zentralen Umsteigehaltestellen
  • Maximale Wegelänge zu den Haltestellen
  • Herstellung der Barrierefreiheit in Fahrzeugen und an Haltestellen

Ziel des Nahverkehrsplans ist es, das ÖPNV-Angebot für die kommenden Jahre zu definieren und bindend festzulegen.

Fachliche Begleitung und Unterstützung durch erfahrene Expertinnen und Experten

Bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Neu-Ulm erbringt das erfahrene Beratungsunternehmen PTV Transport Consult GmbH (PTV) Leistungen zur fachlichen Begleitung und Unterstützung.

Hierzu gehört zum einen die Organisation und Steuerung des Beteiligungsprozesses. Zum anderen werden im Rahmen der inhaltlichen Bearbeitung umfassende Analysen der Bestandssituation durchgeführt, die Mindeststandards definiert und aufgezeigt, wo Handlungsbedarf im ÖPNV des Landeskreises besteht.

Anhand der zu beschreibenden Ziele des Nahverkehrsplans werden die erforderlichen Maßnahmen und Vorgaben zur Sicherstellung, zur Weiterentwicklung eines landesweit attraktiven ÖPNV aufgezeigt.

Aktueller Stand der Bearbeitung

Im Folgenden werden Ihnen die wesentlichen Ergebnisse der bisherigen Arbeiten vorgestellt. Bevor in die Planung eingestiegen wird, ist Ihre Meinung zum öffentlichen Nahverkehr im Landkreis Neu-Ulm wichtig. Ihre täglichen Erfahrungen und lokalen Kenntnisse werden wir in die weiteren Arbeitsschritte einpflegen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Frage:

Wohin soll sich Ihres Erachtens der öffentliche Nahverkehr entwickeln?

Fahrtenangebot:

In den zentralen Morgenstunden und zu den Mittagsstunden und Nachmittagsstunden besteht im gesamten Landkreis ein gutes ÖPNV-Angebot. Außerhalb dieser zentralen Stunden konzentriert sich das Angebot auf die wesentlichen Achsen und Verbindungen entlang der zentralen Orte. Im südlichen Landkreis ist das Angebot dann sehr ausgedünnt.

Fahrtenangebot im Landkreis 7 bis 8 Uhr
Fahrtenangebot im Landkreis 9 bis 10 Uhr

Quelle: Darstellung PTV
Jede Farbe stellt eine Linie dar. Zudem stellt die Strichstärke die Fahrtenanzahl der Linie in der Stunde dar (je dicker – je häufiger).

Maximale Wegelänge:

Geht man davon aus, dass eine Haltestelle in einer Fußwegeentfernung von 300 bis 500 m zu erreichen sein sollte, so sind die Siedlungsgebiete (Wohnen, Innenstadt und Gewerbe) gut bis sehr gut erschlossen. Lediglich im südlichen Bereich des Landkreises bestehen einzelne Erschließungslücken. Dies betrifft insbesondere die beiden Orte Ritzisried und Christertshofen.

Direkter Linienweg versus Umsteigenotwendigkeit:

Als Fahrgast möchte man am liebsten das Ziel ohne Umstieg erreichen. Dies ist aber in der Realität nicht umzusetzen. Somit ist es wichtig notwendige Umsteigevorgänge soweit wie möglich zu minimieren. Aus diesem Grund werden zentrale Haltestellen definiert, an denen ein Umstieg eingerichtet werden kann. Dies sind im Landkreis Neu-Ulm die Bahnhöfe entlang der Schienenstrecken. Aus der nachfolgenden Karte ist ersichtlich, dass diese von fast allen Haltestellen im Landkreis direkt erreicht werden können (grüne Haltestellen). So kann von fast allen Haltestellen im Landkreis die Innenstädte von Neu-Ulm und Ulm beispielsweise mit nur einem Umstieg erreicht werden.

Umsteigehäufigkeit zu bestimmten Zielen

Quelle: Darstellung PTV